Klosterkammer

Werte bewahren – Identität stiften

Die Klosterkammer Hannover, Landesbehörde und Stiftungsorgan im Dienstbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, verwaltet vier selbstständige, historisch gewachsene öffentlich-rechtliche Stiftungen ähnlicher Herkunft und Zweckbindung:

  • den Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds,
  • den Domstrukturfonds Verden,
  • das Stift Ilfeld und
  • den Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg.

Der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds, eines der größten öffentlichen Stiftungsvermögen Deutschlands, entstand 1542 durch die Verfügung der welfischen Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen, klösterliches Vermögen im Sinne der Reformation zur Unterstützung Armer und Kranker, für Erziehung und Bildung sowie für Gottesdienst und Evangeliumsverkündigung zu verwenden. In Rückbesinnung auf diesen Impuls gründete Prinzregent Georg von Hannover, der spätere König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover, im Jahre 1818 die Klosterkammer Hannover zur Verwaltung des durch Reformation und Säkularisation an den Staat gefallenen Klostervermögens.logo_klosterkammer
Die Stiftungstätigkeit der Klosterkammer ist mit Leistungsverpflichtungen sowie freiwilligen Leistungen verbunden, die überwiegend aus den Erträgen eines umfangreichen Grundbesitzes erbracht werden. Die hohen Leistungsverpflichtungen bestehen in der Erhaltung von rd. 800 zumeist denkmalgeschützten Gebäuden, der Versorgung von Klöstern und in Zuschüssen an Kirchengemeinden. Die durch Wirtschaftsüberschüsse der Vermögensverwaltung möglichen freiwilligen Leistungen dienen der Förderung kirchlicher, sozialer, schulischer und bildungsbezogener Projekte in Niedersachsen. Auch das Stift Fischbeck wird immer wieder mit großzügigen Zuschüssen von der Klosterkammer gefördert, ohne die der Erhalt des Stifts durch z.B. umfangreiche Renovierungsmaßnahmen nicht möglich wären.

Stift Fischbeck